Kurzantwort: Digitale Produkte verkaufen heißt: Du erstellst etwas, das man herunterladen oder online nutzen kann. Du wählst einen Verkaufsweg: Marktplatz, Reseller-Plattform oder eigener Shop. Zahlung und Auslieferung laufen automatisch. Dazu kommen ein paar deutsche Pflichten, vor allem Gewerbe, Widerrufsbelehrung, Umsatzsteuer und Rechnung. Der größte Kostenblock ist nicht die Erstellung. Es ist die Gebühr pro Verkauf, und die liegt je nach Weg zwischen 1 % und 8 %.
Der Satz vom Einkommen im Schlaf stimmt, aber erst ab einem bestimmten Punkt. Davor liegen Wochen Arbeit ohne einen einzigen Euro Umsatz.
Was danach wirklich von allein läuft, ist die Auslieferung. Nicht der Verkauf. Um den kümmerst du dich weiter, jede Woche.
Ein digitales Produkt kommt ohne Paket aus. Du verkaufst es einmal und kannst es beliebig oft ausliefern. Der hundertste Verkauf kostet dich nichts extra. Das ist der ganze Reiz.
Für das Gesetz sind es aber zwei verschiedene Dinge, und davon hängt ab, welche Pflichten du hast.
Digitale Inhalte übergibst du einmal. Ein PDF, eine Videodatei, eine Vorlage, eine Schriftart. Der Kunde lädt sie herunter, fertig.
Digitale Dienstleistungen laufen weiter. Ein Mitgliederbereich, eine Software im Browser, eine Kursplattform, die immer neue Module bekommt.
Warum das wichtig ist: Bei einer laufenden Leistung brauchst du einen Kündigungsbutton und schuldest Updates über die gesamte Laufzeit. Bei einem einmaligen Download nicht.
Und hier stolpern viele. Wer seinen Kurs mit "lebenslangem Zugang" bewirbt, hat keine Datei verkauft. Er hat eine Dauerleistung verkauft, mit allem was dazugehört.
Filter nach dem, was dir wichtig ist. Tipp auf eine Karte für Details.
Tipp auf eine Karte, dann steht hier, worauf es bei dem Typ ankommt.
Zwei Dinge fallen an dieser Übersicht auf. Der Aufwand sagt wenig über den Preis. Eine Vorlage, die an einem Wochenende entsteht, kann 49 € kosten, wenn sie ein teures Problem löst. Und nur drei Typen bringen wiederkehrenden Umsatz. Wer davon leben will, sollte einen davon im Angebot haben.
Die meisten Ratgeber erklären Produktideen und Plattformen. Beim Preis werden sie still. Dabei entscheidet der Preis darüber, ob du dir Werbung leisten kannst.
Rechne kurz mit. Deine Verkaufsseite hat 1.000 Besucher im Monat. Zwei Prozent kaufen, also 20 Leute.
Bei 19 € sind das 380 €. Bei 49 € sind es 980 €.
Damit der niedrige Preis gewinnt, müssten plötzlich fünf statt zwei Prozent kaufen. Das passiert selten. Bei digitalen Produkten ist der Preis nämlich auch ein Qualitätssignal. Unter 15 € denken viele eher "das kann nichts sein" als "das ist günstig".
Der eigentliche Punkt kommt danach. Von 380 € im Monat kannst du keine Anzeigen schalten. Von 980 € schon. Und bezahlte Werbung ist der einzige Kanal, den du planbar hochdrehen kannst.
Biete dasselbe Produkt in drei Ausführungen an. Nicht, weil sich alle drei verkaufen. Sondern weil die mittlere dadurch vernünftig wirkt.
Stell deine Preise ein und sieh, wie sich der Durchschnittserlös verschiebt. Die Verteilung ist ein Erfahrungswert und lässt sich anpassen.
Die mittlere Stufe verkauft sich am besten, weil die teure daneben steht. Ohne dritte Stufe wandert ein Teil dieser Käufer zur Basis.
Ein Abo passt, wenn du laufend etwas lieferst: neue Inhalte, Aktualisierungen, Antworten. Ein Abo auf ein fertiges E-Book ist eine Kündigungswelle mit Ansage.
Faustregel: Wenn du nicht mindestens einmal im Monat etwas hinzufügst, verkauf einmalig.
Rechne bei Abos außerdem mit 5 bis 10 % Kündigungen im Monat. Bei 100 Mitgliedern heißt das: Du musst jeden Monat fünf bis zehn neue gewinnen, nur um auf der Stelle zu treten.
Hier liegt der Unterschied zwischen einem netten Nebenverdienst und einem Geschäft. Die Verkaufswege unterscheiden sich um den Faktor fünf bis acht.
| Weg | Gebühr pro Verkauf | Grundgebühr | Wessen Kunde ist der Käufer |
|---|---|---|---|
| Digistore24 | 7,9 % + 1 €, über 400 € Anteil 4,9 % | keine | der Plattform |
| CopeCart | 4,9 % + 1 € | keine | der Plattform |
| elopage / ablefy | rund 7,5 % + 0,50 € | ab 39 € pro Monat | der Plattform |
| Etsy | Einstellgebühr plus Transaktions- und Zahlungsgebühr | keine | deiner |
| Shopify | Tarif plus Zahlungsgebühr | ab rund 29 € pro Monat | deiner |
| Eigener Shop mit Stripe | 1,5 % + 0,25 € bei EU-Karten | Hosting, ggf. Lizenz | deiner |
| Eigener Shop mit PayPal | 2,49 % + 0,35 € im Inland | Hosting, ggf. Lizenz | deiner |
Prüf die Werte nach, bevor du dich entscheidest. Preismodelle ändern sich, und manche Anbieter rechnen Zusatzleistungen anders ab.
Stell deinen Preis und dein Verkaufsvolumen ein. Die Rechnung zeigt, was jeder Verkaufsweg im Jahr kostet und ab wann sich ein eigener Shop lohnt.
| Weg | Gebühr je Verkauf | Pro Monat | Pro Jahr | Auszahlung pro Jahr |
|---|
Digistore24 7,9 % + 1 €, für den Preisanteil über 400 € 4,9 %. CopeCart 4,9 % + 1 €. elopage rund 7,5 % + 0,50 € zzgl. 39 € Grundgebühr im Monat. Eigener Shop mit Stripe 1,5 % + 0,25 € für EU-Karten, dazu deine Fixkosten für Hosting und Lizenz. Stand September 2026, alle Werte brutto. Preismodelle ändern sich, prüf sie beim Anbieter nach.
Die Zahl, auf die es ankommt, ist der Break-even. Unterhalb davon ist der Reseller günstiger und bequemer. Oberhalb zahlst du für Bequemlichkeit, und der Betrag wächst mit deinem Erfolg.
Bleiben wir fair. Die 7,9 % sind kein reiner Aufschlag.
Ein Reseller wird rechtlich selbst zum Verkäufer. Er kümmert sich um die Umsatzsteuer in allen EU-Ländern, um die Meldungen, um Rechnungen, um Betrug und Rückbuchungen. Wenn du international verkaufst und keine Lust auf Steuerthemen hast, kaufst du dir echte Arbeit ab.
Der Preis dafür ist Kontrolle. Der Kunde hat einen Vertrag mit der Plattform, nicht mit dir. Du siehst weniger von deinen Käufern, du bist an deren Checkout gebunden, und wenn dein Konto gesperrt wird, ist dein Vertriebsweg weg. Das passiert selten. Aber es passiert.
| Weg | Kosten | Bringt Besucher mit | Kontrolle | Passt zu |
|---|---|---|---|---|
| Marktplatz (Etsy, Udemy) | mittel | ja | gering | Start ohne eigene Reichweite |
| Reseller (Digistore24, CopeCart) | hoch | nein | mittel | Verkauf ins EU-Ausland |
| Baukasten (Wix, Shopify) | mittel bis hoch | nein | mittel | schneller Start, auch physische Ware |
| WooCommerce | niedrig | nein | hoch | bestehender Shop mit Versand |
| Eigener Shop auf WordPress | niedrig | nein | hoch | Website ist da, Verkäufe laufen |
Vier Fragen. Die Empfehlung folgt der Gebührenrechnung weiter oben, nicht dem Gefühl.
WooCommerce ist für Versand gebaut. Lagerbestand, Gewicht, Versandzonen, Lieferadresse. Für digitale Produkte schaltest du das alles ab und lädst es trotzdem bei jedem Seitenaufruf mit.
Dazu kommen die Erweiterungen. Abos, Rechnungen, Kursverwaltung, Gutscheine kaufst du einzeln und aktualisierst sie einzeln.
Ein Shop, der von vornherein nur digitale Produkte kennt, spart diese Schicht. Kein Versandschritt im Checkout, keine Lagerlogik, Zugangsverwaltung statt Lieferschein.
Das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Es sind die Punkte, an denen Abmahnungen tatsächlich ansetzen.
Vier Angaben, dann steht deine Liste. Keine Rechtsberatung, aber ein Überblick, mit dem du gezielt weiterfragen kannst.
Wer regelmäßig verkauft und dabei Gewinn machen will, betreibt ein Gewerbe. Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde 20 bis 60 € und dauert eine Viertelstunde.
Ausnahme sind freiberufliche Tätigkeiten, etwa wenn du als Autorin dein eigenes E-Book verkaufst. Wo genau die Grenze liegt, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
Der häufigste Irrtum im ganzen Feld: "Digital, also kein Widerruf." Das stimmt nicht.
Die 14 Tage gelten erst mal ganz normal. Sie fallen nur weg, wenn du die drei Schritte aus § 356 Abs. 6 BGB einhältst:
In der Praxis heißt das: eine eigene Checkbox, getrennt von der AGB-Zustimmung, und ein passender Absatz in der Bestellbestätigung. Vorangekreuzt zählt nicht.
Fehlt einer der drei Schritte, läuft die Frist weiter. Dann kann jemand am zwölften Tag den Kurs zurückgeben, den er längst durchgearbeitet hat.
Vier Fragen zu deinem Checkout. Nur wenn alle vier stimmen, erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten vorzeitig (§ 356 Abs. 6 BGB).
Gilt für digitale Inhalte gegen Zahlung an Verbraucher. Bei laufenden Leistungen wie Mitgliedschaften gelten eigene Regeln, dort greift zusätzlich der Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Keine Rechtsberatung.
Bei digitalen Produkten musst du Aktualisierungen liefern, vor allem sicherheitsrelevante. Bei einem einmaligen Kauf so lange, wie der Käufer es erwarten darf. Bei einer laufenden Leistung über die ganze Vertragszeit.
Das betrifft offensichtlich Software. Es betrifft aber auch die Vorlage, die nach dem nächsten Update von Notion oder Excel nicht mehr funktioniert.
Verkaufst du Abos an Verbraucher, brauchst du eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Sie muss ohne Login erreichbar sein. Der Gesetzgeber schreibt sogar die Beschriftung vor: "Verträge hier kündigen" und auf der Bestätigungsseite "Jetzt kündigen".
Der Wortlaut ist kein Vorschlag, sondern steht so im Gesetz:
Die Schaltflächen müssen gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
§ 312k Abs. 2 BGB
Fehlt der Button, kann der Kunde jederzeit fristlos kündigen.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Onlineshops zählen darin als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, E-Books stehen sogar ausdrücklich im Gesetz.
Die gute Nachricht für die meisten: Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wer weniger als zehn Leute beschäftigt und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen ausgenommen. Damit fallen fast alle Solo-Verkäufer heraus.
Die schlechte: Die Ausnahme hängt an deiner Größe, nicht an deinem Willen. Wächst du über eine der beiden Grenzen, greift das Gesetz ab dann. Und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte im Sinne des Gesetzes.
Unabhängig von der Pflicht: Ein Checkout, der mit Tastatur bedienbar ist und ausreichend Kontrast hat, verkauft besser. Das ist kein Verwaltungsthema, das ist Conversion.
Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung gehören auf die Seite und in den Checkout. Jede Rechnung braucht die gesetzlichen Pflichtangaben, als Kleinunternehmer zusätzlich den Hinweis auf § 19 UStG.
Ein Detail, das fast alle Vorlagen falsch haben: Der Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist überholt. Die Europäische Kommission hat die Plattform eingestellt. Der Satz "Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit" gehört aus Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung entfernt. Prüf deine Texte darauf, auch wenn sie von einem Anbieter stammen.
Steuern sind bei digitalen Produkten kein Randthema, sondern ein Kostenfaktor. Der Unterschied zwischen 7 und 19 % sind bei einem Produkt für 49 € fast 5 € pro Verkauf.
Und die Regeln hängen nicht daran, worum es inhaltlich geht, sondern daran, wie du es ausspielst und an wen du verkaufst.
Der Steuersatz hängt an der Machart, nicht am Thema.
Ein PDF-Ratgeber ist begünstigt. Genau derselbe Inhalt als Kursplattform mit Videos und Quiz ist es nicht. Wer beides zusammen verkauft, sollte die Teile getrennt ausweisen können.
Welcher Satz gilt, und welche Regel steckt dahinter? Wähl Produkt und Käufer aus.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Liegt dein Jahresumsatz mit Privatkunden im EU-Ausland über 10.000 €?
Orientierung, keine Steuerberatung. Ermäßigte Sätze für E-Books unterscheiden sich im EU-Ausland stark und ändern sich häufig. Normalsätze Stand September 2026. Bei laufenden Verkäufen ins Ausland gehört der Fall einmal zum Steuerberater.
Bei digitalen Leistungen an Privatpersonen zählt das Land des Käufers. Ein Verkauf nach Ungarn wird mit 27 % besteuert, einer nach Luxemburg mit 17 %.
Bis 10.000 € EU-Umsatz im Jahr darfst du weiter deutsch abrechnen. Darüber musst du dich entweder in jedem Land registrieren oder du meldest zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Der OSS ist der deutlich einfachere Weg, gemeldet wird quartalsweise.
Hier greift die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Du stellst netto, ohne Umsatzsteuer, mit dem entsprechenden Hinweis und beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Wichtig: Du musst die Nummer des Käufers prüfen lassen, und zwar qualifiziert. Eine ungeprüfte Nummer im Checkout hilft dir bei einer Betriebsprüfung nicht.
Seit 2025 gelten 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Bleibst du darunter, weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst auch keine Vorsteuer.
Die Falle: Die 10.000-Euro-Schwelle für EU-Verkäufe gilt davon unabhängig. Wer als Kleinunternehmer digitale Produkte an Privatleute im EU-Ausland verkauft und darüber kommt, schuldet dort Steuer, obwohl er in Deutschland keine ausweist.
Wenn du nennenswert ins Ausland verkaufst, geh das einmal mit dem Steuerberater durch. Einmal, bevor es losgeht, ist billiger als eine Nachzahlung nach drei Jahren.
Der Unterschied zwischen einem Nebenprojekt und einem Shop ist, dass niemand nachts eine Datei per Mail verschickt. Diese sieben Schritte müssen ohne dich laufen.
Hak ab, was dein Setup schon kann. Der Stand bleibt in deinem Browser gespeichert.
Bei Reseller-Plattformen ist das alles enthalten. Bei einem eigenen Shop muss deine Software es können. Geh die Liste durch, bevor du dich für ein Werkzeug entscheidest, nicht danach.
Reichweite ist der Engpass, nicht das Produkt. Vier Wege, die ohne Budget funktionieren.
Sammle Adressen, bevor du fertig bist. Ein kleines kostenloses Werkzeug, das dasselbe Problem in klein löst, bringt dir Adressen von genau den richtigen Leuten. Eine Liste mit 300 Interessenten bringt beim Start typischerweise 6 bis 15 Verkäufe.
Optimiere die Produktseite, nicht die Startseite. "Notion Vorlage Steuererklärung Freiberufler" hat wenig Suchvolumen und fast keine Konkurrenz. Zwanzig solcher Seiten schlagen einen umkämpften Hauptbegriff.
Frag nach Bewertungen. Automatisch, zwei Wochen nach dem Kauf. Auf einer Seite ohne Bewertungen entscheidet der Preis. Auf einer mit Bewertungen entscheidet, ob es passt. Das sind mehrere Prozentpunkte Unterschied.
Lass andere verkaufen. Ein Partnerprogramm zahlt nur bei Erfolg. 20 bis 40 % Provision sind üblich und rechnen sich, weil dich jedes weitere Stück nichts kostet.
Aufklappen für den konkreten Fall dahinter.
Drei Monate Kurs produzieren und danach feststellen, dass niemand ihn will. Verkauf die Vorbestellung, bevor du aufnimmst. Kauft niemand, hast du drei Monate gespart statt verloren.
Der Preis lässt sich nach oben kaum korrigieren, ohne die ersten Käufer zu verärgern. Und aus 19 € finanzierst du keine Werbung. Lieber höher starten und einen Rabatt für die erste Woche geben.
Vorlagen für Warenversand passen nicht auf digitale Inhalte. Es fehlt der Verzicht auf das Widerrufsrecht, und viele enthalten noch den eingestellten Streitbeilegungshinweis. Beides ist abmahnfähig.
Ein direkter Link wird weitergegeben, und du merkst es nicht. Liefer über einen Link mit Ablaufdatum aus, hinter einer Zugangsprüfung.
Bei zehn Verkäufen im Monat egal. Bei zweihundert ist es der Unterschied zwischen Nebenverdienst und Einkommen. Der Rechner weiter oben zeigt deine Zahl.
Die 10.000-Euro-Schwelle ist schneller erreicht als gedacht, und die Nachzahlung kommt Jahre später. Zwei Verkäufe pro Woche nach Österreich reichen bei einem Kurs für 99 € schon fast aus.
Der zweite Verkauf an einen bestehenden Kunden ist der günstigste Umsatz, den es gibt. Er kennt dich schon, du zahlst nichts für Reichweite. Plane das Folgeprodukt von Anfang an ein.
Hak ab, was erledigt ist. Der Fortschritt bleibt in deinem Browser.
0 von 10 erledigt
Ja, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkaufst. Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde 20 bis 60 € und dauert eine Viertelstunde. Freiberufliche Tätigkeiten sind ausgenommen, etwa wenn eine Autorin ihr eigenes E-Book verkauft. Wo die Grenze liegt, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.
19 % auf interaktive Kurse, Software, Vorlagen und Mitgliedschaften. 7 % auf E-Books und digitale Zeitschriften, die im Wesentlichen aus Text und Bild bestehen. Bei Privatkunden in anderen EU-Ländern gilt ab 10.000 € Jahresumsatz der Steuersatz des Käuferlands.
Ja, 14 Tage. Es fällt vorzeitig nur weg, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Käufer stimmt vor dem Download ausdrücklich zu, dass sofort geliefert wird, er bestätigt dabei den Verlust seines Widerrufsrechts, und du bestätigst ihm das per E-Mail. Fehlt ein Schritt, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.
Ohne eigene Reichweite auf einem Marktplatz wie Etsy, weil dort schon gesucht wird. Mit Kundschaft im EU-Ausland über einen Reseller wie Digistore24 oder CopeCart, der die Umsatzsteuer übernimmt. Ab etwa sieben Verkäufen im Monat im eigenen Shop, weil die Gebührenersparnis dann die Fixkosten übersteigt.
Digistore24 nimmt 7,9 % plus 1 € pro Verkauf, CopeCart 4,9 % plus 1 €, elopage rund 7,5 % plus 0,50 € und eine monatliche Grundgebühr. Ein eigener Shop mit Stripe kostet 1,5 % plus 0,25 € bei EU-Karten.
Ja. Entweder mit WooCommerce plus Erweiterungen für Downloads, Abos und Rechnungen, oder mit einem Shop-Plugin, das nur digitale Produkte kennt. Die zweite Variante spart die Versandlogik und die einzeln zu kaufenden Erweiterungen.
Für den Einstieg ja, weil dort Kaufabsicht vorhanden ist. Auf Dauer bleibt das Problem, dass du keine eigene Kundenbeziehung aufbaust und im Preiswettbewerb stehst. Sinnvoll als ein Kanal neben dem eigenen Shop, nicht als einziger.
Das hängt fast vollständig an der Reichweite. Rechne mit 1 bis 3 % Conversion auf einer Verkaufsseite. 1.000 Besucher im Monat und ein Produkt für 49 € ergeben 490 bis 1.470 € Umsatz. Ohne Besucher bringt auch das beste Produkt nichts.
Erst wenn dein Umsatz mit Privatkunden in anderen EU-Ländern 10.000 € im Jahr übersteigt. Darunter rechnest du weiter deutsch ab. Die Registrierung läuft über das Bundeszentralamt für Steuern, gemeldet wird quartalsweise.
Nur bei laufenden Verträgen mit Verbrauchern, also bei Abos und Mitgliedschaften. Der Wortlaut ist vorgegeben: „Verträge hier kündigen“ und „Jetzt kündigen“. Der Zugang muss ohne Login möglich sein.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt es für Onlineshops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, soweit sie Dienstleistungen anbieten. Damit fallen die meisten Solo-Verkäufer heraus. Wer über eine der Grenzen wächst, ist ab dann in der Pflicht.
Ja, über einen Marktplatz oder eine Reseller-Plattform. Beide stellen Verkaufsseite und Checkout. Du zahlst dafür mit einer höheren Gebühr und hast keine eigene Kundenliste, auf die du später zurückgreifen kannst.
Ob sich digitale Produkte lohnen, hängt an drei Zahlen: dem Preis, dem Anteil der Besucher, die kaufen, und der Gebühr. Den Preis legst du am Anfang fest. Die Conversion verbesserst du mit deiner Verkaufsseite und mit Bewertungen. Die Gebühr bestimmst du mit dem Verkaufsweg.
Am Anfang ist der bequeme Weg richtig. Ein Marktplatz oder ein Reseller bringt dich in Tagen zum ersten Verkauf und nimmt dir die Steuerthemen ab.
Sobald die Verkäufe verlässlich laufen, dreht sich die Rechnung. Sieben Verkäufe im Monat, und der eigene Shop kostet weniger als der Anteil, den du abgibst.
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